Gesellschaftsrecht, M&A und Venture Capital/Private Equity
Gesellschaftsrecht, Organberatung, Hauptversammlungsbegleitung
Wir beraten große, mittelständische und börsennotierte Unternehmen sowie Tochtergesellschaften von multinationalen Unternehmen umfassend in gesellschaftsrechtlichen Fragen, etwa bei der Gründung und Änderung von Personen- und Kapitalgesellschaften und von Joint Ventures, der – auch grenzüberschreitenden – Umstrukturierung von Konzernen etwa durch Verschmelzungen, Spaltungen, Realteilungen und Einbringungen, der Restrukturierung von Unternehmen, bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern und zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Ein Schwerpunkt ist dabei die rechtliche Strukturierung für Unternehmer etwa im Rahmen von Privatstiftungen und Holdingkonstruktionen.
Teil unseres gesellschaftsrechtlichen Angebots sind die Erstellung von Gutachten zu aktien- und konzernrechtlichen Spezialfragen, die Unterstützung und rechtliche Begleitung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen von börsennotierten Unternehmen.
Mergers and Acquisitions (M&A)
Wir beraten Käufer und Verkäufer in sämtlichen rechtlichen Fragen des Unternehmenskaufes (einschließlich Anteils- und Asset-Kauf), Unternehmensnachfolgen, Akquisitionsfinanzierungen, Management Buy-Outs und Buy-Ins. Wir bieten eine auf die jeweilige Transaktion des Klienten maßgeschneiderte vertragsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, kartellrechtliche, öffentlich-rechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Beratung und Betreuung samt Durchführung von Due-Diligence Prozessen. Durch langjährige und enge Arbeitsbeziehungen zu führenden Experten in anderen Jurisdiktionen können wir unseren Klienten nahtlose grenzüberschreitende Beratung in multi-nationalen Akquisitionen und Veräußerungen bieten.
Zudem verfügen die Partner von WEBER & CO. über umfassende übernahmerechtliche Expertise und vertreten Bieter und börsenotierte Zielgesellschaften im Rahmen von Übernahmeverfahren vor sowie im Fall von Untersuchungen der Übernahmekommission.
Venture Capital / Private Equity
Wir beraten österreichische und ausländische Private Equity Fonds sowie deren Targets und Vertragspartner in allen rechtlichen Fragen und in allen Phasen ihres Investments. Zu unseren Mandanten gehören Private Equity Fonds, Family Offices, Business Angels und strategische Investoren. Gründer und digitale Wachstumsunternehmen beraten wir im Hinblick auf rechtliche Aspekte ihres Geschäftsmodells und ihrer Beziehungen zu Investoren, Lieferanten, Kunden sowie zu ihrer regulatorischen Konzessionierung und zu Compliance.
Unsere Beratung im Venture Capital und Private Equity Bereich umfasst die Auswahl der Beteiligungsstrategie, die Strukturierung, die Evaluierung der Angebote, die Gründung der Kaufgesellschaften, Verfassung und Verhandlung der Kauf- und Finanzierungsverträge einschließlich Senior und Mezzanin–Finanzierungen, die Begleitung und Implementierung von Umstrukturierungen, das Aufsetzen von Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen bis hin zur Erarbeitung einer Exit-Strategie, etwa über den Kapitalmarkt (IPO) oder in Form eines „secondary buy-out“ auch in Form einer Auktion.