Partnerschaft
Bei WEBER & CO. hat jede junge Rechtsanwältin und jeder junge Rechtsanwalt die Chance, in die Sozietät aufgenommen zu werden. Die konkreten Partnerperspektiven hängen im wesentlichen von den fachlichen, unternehmerischen und sozialen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten ab. Die Partnerentscheidung wird durch einstimmige Beschlüsse sämtlicher Partner in einem Zwei-Stufen-System getroffen. Zwischen der Rechtsanwaltsprüfung und der Eintragungsfähigkeit als Rechtsanwalt erfolgt der Beschluss, ob der Rechtsanwaltsanwärterin oder dem Rechtsanwaltsanwärter ein Angebot zur Übernahme als Juniorpartnerin oder Juniorpartner gemacht wird.
Die Aufnahme als Juniorpartnerin oder Juniorpartner erfolgt üblicherweise mit der Eintragung als Rechtsanwalt. Auf der Grundlage einer erfolgreichen fachlichen und persönlichen Zusammenarbeit wird die Entscheidung über die definitive Partnerstellung getroffen. Vor dem Beschluss der definitiven Partnerstellung wird Juniorpartnerinnen und Juniorpartnern die Möglichkeit gegeben, bei befreundeten Sozietäten oder Klienten im Ausland internationale Erfahrungen zu sammeln.