European Green Bond Standard: Neue Maßnahmen zur Reduzierung von Greenwashing
Wir berichteten an dieser Stelle bereits über Begleitmaßnahmen zur Offenlegungs-Veordnung EU 2019/2088 im Kampf gegen Greenwashing im Finanzdienstleistungssektor.
Nun legt das EU-Parlament nach und präsentiert in seiner Mitteilung vom 17. Mai 2022 einen Vorschlag für Maßnahmen, wie “Green Bonds”, also Anleihen, die als “grün” und nachhaltig vermarktet und veräußert werden, besser reguliert und überwacht, Greenwashing weiter reduziert und sogenannten “braunen Unternehmen” der Zugang zum Markt verwehrt werden können.
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Der Vorschlag beinhaltet insbesondere
- neue Marktregeln für grüne Anlageprodukte;
- ergänzende Anforderungen für Emissionen solcher Produkte;
- weitergehende Regelungen zur Überwachung; und
- höhere Transparenzanforderungen.
Als Teil der Transparenzanforderungen wird die Verwendung der aus der Anleiheemission stammenden Erlöse an die Taxonomievorschriften angeglichen. Dies ermöglicht einen Vergleich durch die Investoren der European Green Bond Label (EUGBs) mit anderen bestehenden grünen Anleihen. Darüber hinaus sollen Emittenten grüner Anleihen verpflichtet werden, Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Menschen und des Ökosystems zu implementieren. Die erhöhten Überwachungskompetenzen der Behörden soll es diesen ermöglichen, Unternehmen, die das vorgegebene Regelwerk nicht einhalten, vom Markt auszuschließen.
Wie in nahezu allen Lebensbereichen ist das Thema Nachhaltigkeit mittlerweile auch im Finanzwesen angekommen. Die Experten von Weber & Co. beraten Sie gerne in Bezug auf Ihre Fragen rund um nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten und die sich laufend ändernden rechtlichen Rahmenbedingung.
Philipp Baubin, Partner bei Weber & Co.