Banks, Finanzierungen, Kapitalmarktrecht

Verwaltungsstrafen gegen Greenwashing

Gesetzgeber legt Gesetzesentwurf über Begleitmaßnahmen zur Vollziehung der ESG Offenlegungs-Verordnung vor.

Seit 10.3.2021 gilt unionsweit die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO).

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater werden darin verpflichtet, Informationen zu nachhaltigen Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken offenzulegen. Die Informationspflichten umfassen sowohl das eigene Unternehmen, als auch die angebotenen Produkte.

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Bislang waren die Rechtsfolgen für Verstöße gegen die OffenlegungsVO durch unvollständige oder unrichtige Informationen seitens der relevanten Marktteilnehmer rein zivilrechtlicher Natur: So kann der Erwerber eines Finanzinstruments, über das nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, einen Beratungsfehler und daraus resultierende Schadenersatzansprüche geltend machen. Zudem müssen Marktteilnehmer, die unerlaubtes “Greenwashing” ihres Unternehmens oder der angebotenen Finanzinstrumente betreiben, mit UWG-Klagen von Konkurrenten rechnen.

Über diese bereits bisher drohenden Rechtsfolgen hinaus wurde in Österreich nunmehr ein Gesetzesentwurf vorgelegt (https://www.parlament.gv.at), der empfindliche Verwaltungsstrafen für die Verletzung der Offenlegungspflichten vorsieht: Der Strafrahmen reicht bis zu EUR 5.000.000, bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens oder bei juristischen Personen bis zu 10% des Gesamtjahresumsatzes. Adressaten des Strafenkatalogs sind sowohl natürliche Personen (bspw. vertretungsbefugte Organe oder verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche) oder die juristische Person. Zuständige Behörde für die Überwachung der Offenlegungspflichten und Vollziehung der Strafen ist die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Wie in nahezu allen Lebensbereichen erlangt das Thema Nachhaltigkeit zunehmend auch im Finanzwesen an Bedeutung. Die Experten von Weber & Co. beraten Sie gerne in Bezug auf Ihre Fragen rund um nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten.

Philipp Baubin, Partner bei Weber & Co.

Dr. iur., LL.M. MBA (DUK)
Philipp Baubin
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