Realestate

WEG-Novelle 2022

Mit 1.1.2022 trat der erste Teil, mit 1.7.2022 der zweite Teil der Novelle zum österreichischen Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Aktuelle Probleme wie vereinfachte Durchsetzung von Individualmaßnahmen, erleichterte Entscheidungsfindung oder Anhebung der Mindestrücklage wurden umgesetzt, doch der große Wurf blieb aus.

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Das müssen Sie wissen: 

  • Während schon bisher einzelne bestimmte Maßnahmen einschließlich Widmungsänderungen nach § 16 WEG nötigenfalls gerichtlich umgesetzt werden konnten, wurde nun der Katalog an zustimmungspflichtigen Maßnahmen ausgebaut; Nachbarn dürfen diesen Maßnahmen nicht widersprechen (Beispiel: Vorrichtungen zum Langsamladen bei E-Ladestationen, barrierefreie Wohnungen).
  • Darüber hinaus wurden bestimmte privilegierte Maßnahmen eingeführt, bei denen die Zustimmung zu den Maßnahmen als erteilt gibt, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Schweigen gilt in diesem engen Rahmen als Zustimmung.
  • Passive Wohnungseigentümer konnten in der Vergangenheit Entscheidungen blockieren, da zumindest 50 % der Miteigentumsanteile zustimmen mussten. Ab 1. Juli 2022 reicht es alternativ aus, dass zwei Drittel der Anwesenden zustimmen, wenn sie zumindest ein Drittel der Miteigentumsanteile repräsentieren. Eigentümerversammlungen im Hybridmodus werden zudem erleichtert.
  • Neben den Vorrichtungen zum Langsamladen wurde die Anhebung der Mindestrücklage auf EUR 0,90 pro Quadratmeter Nutzfläche (nicht: Miteigentumsanteile) am meisten diskutiert. Diese Schwelle darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Einerseits kann es zu Mehrbelastungen kommen, andererseits ist es sinnvoll, ausreichend Rücklage für in Zukunft anstehende Maßnahmen (Stichwort: Nachhaltigkeit) aufzubauen.

Die WEG-Novelle 2022 war keinesfalls allumfassend und hätte auch weiter ausfallen können. Es wurden jedoch sinnvolle Akzepte für die Zukunft gesetzt, die noch ausgebaut werden können.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema oder der aktuellen Novelle haben, wenden Sie sich gerne an mich.

Klaus Pfeiffer, Partner bei Weber & Co.

Mag. iur., Bakk., LL.M. (London)
Klaus Pfeiffer
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